Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand:
1. Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CONCAPE GmbH, Spichergasse 8, 8185 Winkel, Schweiz, UID CHE-250.240.429 («kliyo»), und ihren Kunden über die Nutzung der Software kliyo. kliyo ist ein Produkt der CONCAPE GmbH.
- kliyo richtet sich nur an Unternehmen und andere Organisationen, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
- Bestandteil jedes Vertrags ist der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) mit seinen Anhängen. Kunden finden ihn nach der Anmeldung unter «Unterlagen für Unternehmen»; vor Vertragsschluss erhalten sie ihn auf Anfrage an hello@kliyo.ch. Bei Widersprüchen gilt: zuerst eine schriftliche Einzelvereinbarung oder ein Angebot, dann für den Datenschutz der AVV, dann diese AGB.
- Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn kliyo ihnen schriftlich zustimmt.
- Vor jedem Vertrag führt kliyo mit dem Kunden ein persönliches Gespräch, in dem die Parteien Bedarf, Umfang und Einrichtung besprechen (Onboarding). Danach kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde ein Angebot von kliyo annimmt oder kliyo eine Bestellung des Kunden bestätigt, jeweils schriftlich; E-Mail genügt.
- Eine Anfrage über das Kontaktformular («Auf die Warteliste») sowie Angaben und Preise auf der Website sind noch kein Vertrag und kein Angebot. Einen Kauf über die Website gibt es nicht.
2. Leistungen
- kliyo ist eine Software zur Wissensübergabe. Wer ein Unternehmen verlässt oder die Stelle wechselt, etwa bei Ruhestand, Kündigung, internem Wechsel oder Elternzeit, hält sein Arbeitswissen in einem Handbuch fest.
- Dazu gehören insbesondere:
- ein KI-Interview zur eigenen Arbeit;
- ein Tätigkeitsprofil und ein Übergabeplan, die die Person und ihre Führungskraft ergänzen und bestätigen;
- die Desktop-App für macOS und Windows: Die Person macht ihre Aufgaben vor; kliyo hält je Schritt einen Screenshot fest, kein Bildschirmvideo. Vor der Übergabe schwärzt die Person, was niemand sehen soll;
- eine Lückenprüfung mit Rückfragen, die die Person schriftlich oder gesprochen beantwortet;
- das Handbuch: durchsuchbar und exportierbar;
- in den Paketen eine Unternehmensansicht mit den Rollen Admin, Führungskraft und Leser;
- in den Paketen gegen Aufpreis die Zusatzmodule «KI-Assistent», der Fragen aus den freigegebenen Anleitungen und bestätigten Tätigkeitsprofilen beantwortet und die Quellen nennt, und «Agent-Skills», das freigegebene Anleitungen als Abläufe für KI-Agenten bereitstellt.
- Der genaue Umfang (Basic, Pakete, Enterprise) ergibt sich aus dem Angebot oder der Bestellbestätigung von kliyo.
- Ergebnisse der KI sind Vorschläge. Sie können unvollständig oder falsch sein. Der Kunde und seine Mitarbeitenden prüfen sie, bevor sie sie verwenden.
- kliyo stellt den Dienst mit der gebotenen Sorgfalt bereit, sichert aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungen kündigt kliyo nach Möglichkeit vorher an.
- kliyo darf den Dienst weiterentwickeln. Der vereinbarte Umfang darf dadurch nicht wesentlich kleiner werden.
- Abläufe für KI-Agenten erstellt kliyo ohne KI aus freigegebenen Anleitungen. Vor unumkehrbaren Aktionen enthalten sie Haltepunkte, an denen der Agent einen Menschen fragen soll. Herunterladen lassen sie sich erst nach Freigabe durch die zuständige Führungskraft. kliyo führt keine Agenten aus. Ob und mit welchen Agenten der Kunde die Abläufe einsetzt, entscheidet er selbst; er überwacht ihren Einsatz und ist für die Ergebnisse verantwortlich.
3. Zweckbindung
- Der Kunde nutzt kliyo nur für die Wissensübergabe.
- Der Kunde nutzt kliyo nicht, um Leistung oder Verhalten von Personen zu beurteilen oder zu überwachen. Inhalte aus kliyo dienen nicht als Grundlage für Entscheide über Lohn, Beförderung, Qualifikation, Arbeitszeugnis oder Kündigung.
- kliyo verwendet Inhalte des Kunden nicht, um KI-Modelle zu trainieren, und lässt das auch durch seine Unterauftragsbearbeiter nicht zu.
4. Pflichten des Kunden
- Der Kunde informiert seine Mitarbeitenden vor der Nutzung über die Bearbeitung ihrer Daten (Art. 19 DSG). kliyo stellt dafür unter «Unterlagen für Unternehmen» die Vorlage «Mitarbeiterinformation» bereit.
- Der Kunde hält das Verbot der Verhaltensüberwachung ein (Art. 26 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, ArGV 3). Er wägt die Interessen ab und hört seine Mitarbeitenden an (Art. 6 ArGV 3, Art. 48 ArG). Hinweise dazu stehen unter «Unterlagen für Unternehmen» in «Arbeitsrecht bei der Einführung von kliyo».
- Der Kunde prüft, ob er eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen muss (Art. 22 DSG), und erstellt sie wenn nötig. kliyo stellt dafür unter «Unterlagen für Unternehmen» die «Vorlage Datenschutz-Folgenabschätzung» bereit.
- Der Kunde sorgt dafür, dass nur Inhalte mit Bezug zur Arbeit erfasst werden und dass Daten Dritter vor der Übergabe geschwärzt werden, soweit die Übergabe sie nicht braucht.
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und ist für die Nutzung durch seine Konten verantwortlich. Er meldet kliyo einen Missbrauch sofort.
- Der Kunde macht beim Onboarding, bei der Bestellung und im Konto richtige Angaben.
5. Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise im Angebot oder in der Bestellbestätigung von kliyo. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer; sie kommt hinzu, soweit sie geschuldet ist.
- Basic ist eine einmalige Leistung ohne Abonnement.
- Pakete umfassen eine bestimmte Zahl von Übergaben pro Jahr. Jede weitere Übergabe kostet so viel wie eine Übergabe im Paket.
- kliyo stellt alle Leistungen in Rechnung; der Kunde bezahlt auf Rechnung. Pakete stellt kliyo jährlich im Voraus oder monatlich in Rechnung. Eine Zahlung über die Website gibt es nicht.
- Für Start und Business ist die Einführung eine zusätzliche, einmalige Leistung zum Preis im Angebot. In Enterprise ist sie enthalten.
- Rechnungen sind innert der auf der Rechnung genannten Frist zu bezahlen.
- Zusatzmodule kosten in Start und Business den festen Betrag pro Monat, den kliyo bei der Buchung anzeigt, unabhängig vom Paket; in Enterprise gilt das Angebot. Ein Admin bucht sie in kliyo; sie sind sofort aktiv, und kliyo stellt sie in Rechnung. Eine Testphase gibt es nicht.
6. Laufzeit und Kündigung
- Jährlich bezahlte Pakete laufen 12 Monate. Sie verlängern sich nicht automatisch.
- Monatlich bezahlte Pakete kann der Kunde jeden Monat auf das Ende des bezahlten Monats kündigen. Pro bezahltem Monat deckt ein Paket ein Zwölftel seiner Übergaben ab. Hat der Kunde beim Kündigen mehr Übergaben begonnen, zahlt er die zusätzlichen zum Paketpreis pro Übergabe.
- Für Enterprise gelten Laufzeit und Kündigung gemäss Angebot.
- Wie lange ein Handbuch lesbar bleibt, steht im Angebot: bei Basic für eine bestimmte Zahl von Monaten, in den Paketen so lange, wie das Paket läuft.
- Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für kliyo ist insbesondere ein Verstoss gegen Ziffer 3.
- In den Paketen kann der Kunde die bestätigten Anleitungen jederzeit als Markdown oder JSON exportieren. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten während 30 Tagen exportieren oder zurückverlangen; danach löscht kliyo sie, wie im AVV geregelt.
- Zusatzmodule kann der Kunde jeden Monat auf das Ende des laufenden Monats kündigen. Ein Monat läuft vom Buchungstag bis zum gleichen Tag des Folgemonats. Zusatzmodule enden spätestens mit dem Paket.
7. Daten und Rechte
- Die Rechte an den Inhalten, die der Kunde und seine Mitarbeitenden in kliyo erfassen, bleiben beim Kunden. kliyo bearbeitet die Inhalte nur, um den Dienst zu erbringen.
- kliyo bearbeitet Personendaten in diesen Inhalten als Auftragsbearbeiter des Kunden. Es gilt der AVV.
- Die Rechte an der Software, am Namen kliyo und am Logo bleiben bei kliyo oder ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht übertragbares Recht, kliyo für seine eigenen Zwecke zu nutzen.
- Für Daten, die kliyo als Verantwortlicher bearbeitet, etwa Konten und Anfragen, gilt die Datenschutzerklärung von kliyo.
8. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. Dazu gehören insbesondere die Inhalte der Übergaben.
- Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die eine Partei schon kannte oder selbst erarbeitet hat oder die sie von Gesetzes wegen offenlegen muss.
- kliyo verpflichtet alle Personen und Unterauftragsbearbeiter, die Zugang zu Inhalten des Kunden haben, zur Vertraulichkeit.
9. Haftung
- kliyo haftet für Schäden aus Absicht und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt (Art. 100 Abs. 1 OR).
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet kliyo nur für unmittelbare Schäden und höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadenereignis bezahlt hat. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz es zulässt.
- Für Hilfspersonen und Unterauftragsbearbeiter haftet kliyo im gleichen Umfang.
- Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
10. Änderungen dieser AGB
- kliyo kann diese AGB ändern. kliyo teilt Änderungen dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder in der Anwendung mit.
- Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf das Inkrafttreten der Änderung kündigen. Kündigt er nicht, gelten die neuen AGB ab diesem Zeitpunkt.
- Änderungen bei den Unterauftragsbearbeitern regelt der AVV.
11. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
- Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
- Gerichtsstand ist der Sitz der CONCAPE GmbH in Winkel (Kanton Zürich).
- kliyo darf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten, einschliesslich des AVV, auf eine andere Gesellschaft übertragen, die kliyo weiterführt, etwa eine eigene Gesellschaft für kliyo. kliyo teilt das dem Kunden mindestens 30 Tage vorher per E-Mail mit. Der Kunde kann den Vertrag auf den Zeitpunkt der Übertragung kündigen.